Immobilienkredit: Mit dem Widerrufsjoker tausende Euro sparen

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bieten Kreditnehmern die Gelegenheit, einen teuren Immobilienkredit früher abzulösen oder in ein günstigeres Darlehen umzuschulden und damit tausende Euro zu sparen. Bei vielen Verträgen ist ein Ausstieg jetzt noch möglich. Wir erklären, für welche Fälle das genau gilt und was es für die Kreditnehmer dabei zu beachten gibt.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bieten Kreditnehmern die Gelegenheit, einen teuren Immobilienkredit früher abzulösen oder in ein günstigeres Darlehen umzuschulden und damit tausende Euro zu sparen. Bei vielen Verträgen ist ein Ausstieg jetzt noch möglich. Wir erklären, für welche Fälle das genau gilt und was es für die Kreditnehmer dabei zu beachten gibt.

Düsseldorf. Im Regelfall gilt für Immobiliendarlehensverträge eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsschluss. Darüber muss der Verbraucher per Widerrufsbelehrung informiert werden. Fehlt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, so bedeutet das juristisch, dass die Frist aufgrund der falschen Informationen gar nicht anfangen konnte. Typische Fehler sind etwa falsche Fristbelehrung, fehlende Pflichtangaben wie der Hinweis auf Rechtsfolgen oder hinzugefügte Textbausteine.

Timo Gansel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beim Haus & Grund Deutschland-Partner Kreditrechtsexperten, geht davon aus, dass heute noch mehr als 50 Prozent aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Stiftung Warentest spricht von 80, die Verbraucherzentrale Hamburg sogar von 90 Prozent. Es lohnt sich also, die Widerrufsbelehrung im eigenen Vertrag unter die Lupe zu nehmen bzw. von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.

Termin des Vertragsschlusses maßgeblich für Widerrufsfrist

Für einen Immobiliendarlehensvertrag, der zwischen 1. September 2002 und 10. Juni 2010 geschlossen wurde und dessen Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, ist das Widerrufsrecht am 21. Juni 2016 erloschen. Für Verträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen wurden und eine fehlerhafte oder gar keine Widerrufsbelehrung enthalten, gilt ein ewiges Widerrufsrecht.

Bei Verträgen, die ab dem 21. März 2016, dem Tag des Inkrafttretens der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR), geschlossen wurden, gilt bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung ein Widerrufsrecht von einem Jahr und 14 Tagen.

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