Rauchen auf der Reihenhaus-Terrasse: Wo liegen die Grenzen?

Der eine Hauseigentümer raucht gerne und viel auf seiner Terrasse – die Nachbarn fühlen sich von dem Qualm gestört. Daraus entwickelte sich in Dortmund ein erbitterter Streit, für den schließlich die Gerichte eine Lösung finden mussten. Das Urteil zeigt: Natürlich darf man auf der eigenen Terrasse rauchen – aber es gibt auch Grenzen. Die zog das Gericht jetzt in Form eines Stundenplans für Rauchzeiten.

Der eine Hauseigentümer raucht gerne und viel auf seiner Terrasse – die Nachbarn fühlen sich von dem Qualm gestört. Daraus entwickelte sich in Dortmund ein erbitterter Streit, für den schließlich die Gerichte eine Lösung finden mussten. Das Urteil zeigt: Natürlich darf man auf der eigenen Terrasse rauchen – aber es gibt auch Grenzen. Die zog das Gericht jetzt in Form eines Stundenplans für Rauchzeiten.

Düsseldorf. Wenn starke Raucher durch ihren Tabak-Konsum auf der eigenen Terrasse die Nachbarn erheblich belästigen, müssen sie mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Wenn der Nachbar deswegen klagt, kann das Gericht den Rauchern vorschreiben, zu welchen Uhrzeiten sie auf ihrer Terrasse rauchen dürfen. Sollten die Raucher sich an den Stundenplan nicht halten, droht ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft. Das hat das Landgericht Dortmund jetzt entscheiden (Urteil vom 08.06.2017, Az.: 1 S 451/15). Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Der Fall spielte in einer dicht bebauten Reihenhaussiedlung in einem Dortmunder Vorort. Hier hatte sich ein heftiger Streit zwischen Nachbarn entwickelt, weil ein Ehepaar nach Angaben der nichtrauchenden Bewohner des Nebenhauses oft und intensiv auf seiner überdachten Terrasse rauchte. Die Nachbarn begannen, über die gerauchten Zigaretten Buch zu führen. Gespräche brachten keine Lösung. So musste Justitia schließlich eine Lösung für den Streit finden. Die Kläger trugen dem Gericht vor, die Luft sei im Sommer draußen unerträglich und die Rauchschwaden zögen ihnen durchs ganze Haus. Um nachts lüften zu können, müsse man sich einen Wecker stellen.

Gericht verordnet Rauchern einen Stundenplan

Das Amtsgericht konnte bei einem Ortstermin keine hinreichenden Belege dafür feststellen und wies die Klage der Nichtraucher ab. Die zogen vor das Landgericht und bekamen dort tatsächlich Recht. Das Gericht verurteilte die Raucher dazu, sich künftig beim Rauchen auf ihrer Terrasse an einen klaren Stundenplan zu halten. Der sieht täglich genau 12 rauchfreie Stunden auf der Terrasse vor, die sich im drei-Stunden-Rhythmus über den Tag verteilen: von 0 bis 3 Uhr, von 6 bis 9 Uhr, von 12 bis 15 Uhr und von 18 bis 21 Uhr darf nicht mehr auf der eigenen Terrasse gequalmt werden.

Zur Begründung sagte das Landgericht, die Kläger hätten das Recht, rauchfrei zu wohnen. Im Verhalten der Raucher sah das Gericht eine nachhaltige und häufige Beeinträchtigung für die Nachbarn gegeben. Zu diesem Schluss sei er nach Anhörung diverser Zeugen gekommen, erklärte der Richter. Mit dem Stundenplan blieb er allerdings hinter den Forderungen der Kläger zurück. Diese wollten auch das Rauchen in der Küche bei eingeschalteter Dunstabzugshaube verbieten lassen. Außerdem wünschten sie sich ein Rauchverbot für die ganze Nacht. Eine Revision ist nicht zugelassen, das Urteil rechtskräftig. Einzig eine Verfassungsbeschwerde könnten die Raucher noch dagegen einlegen.

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