SPD-Pläne zur Wohnungspolitik: Angriff auf das Privateigentum

Die SPD möchte auf ihrer Klausurtagung am Donnerstag (12. Januar 2017) neue Reformpläne für die Wohnungspolitik beschließen. Schon heute ist bekannt geworden, was die Sozialdemokraten planen: Unter anderem wollen sie das Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs beschneiden und das Bestellerprinzip für Makler auf Verkäufe ausgedehnen. Haus & Grund Rheinland sieht die SPD-Pläne kritisch.

Die SPD möchte auf ihrer Klausurtagung am Donnerstag (12. Januar 2017) neue Reformpläne für die Wohnungspolitik beschließen. Schon heute ist bekannt geworden, was die Sozialdemokraten planen: Unter anderem wollen sie das Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs beschneiden und das Bestellerprinzip für Makler auf Verkäufe ausdehnen. Haus & Grund Rheinland sieht die SPD-Pläne kritisch.

Düsseldorf. Die SPD möchte zukünftig Käufer von Wohnimmobilien entlasten – dazu wollen die Sozialdemokraten die Kaufnebenkosten senken. So soll die Gebühr für den Notar – aktuell 1,5 Prozent vom Kaufpreis – durch eine Pauschale ersetzt werden. Das Gleiche ist für den Grundbucheintrag – aktuell rund 0,5 Prozent vom Kaufpreis – geplant.

„Die Kosten für Notar- und Grundbucheintrag zu senken, ist zwar eine gute Idee, aber zu wenig“, kommentiert Prof. Dr. Peter Rasche das SPD-Konzept. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland erinnert: „Die mit Abstand größte Belastung bei den Kaufnebenkosten macht die Grunderwerbsteuer aus. NRW verlangt 6,5 Prozent – für nichts. Der Notar kassiert nur 1,5 Prozent und erbringt dafür auch noch eine Gegenleistung.“

Recht auf Kündigung wegen Eigenbedarfs soll eingeschränkt werden

Die Pläne der SPD für die Wohnungspolitik stoßen beim Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland noch in weiteren Punkten auf Kritik. So wollen die Sozialdemokraten unter anderem das Bestellerprinzip auch für die Maklerkosten beim Verkauf von Immobilien einführen. Rasche: „In der Praxis müsste dann meist der Verkäufer zahlen. Dabei gehört die Makler-Courtage zur Verhandlungsmasse zwischen Käufer und Verkäufer. Es hat planwirtschaftliche Züge, wenn der Gesetzgeber hier eingreift.“

Darüber hinaus will die SPD die Möglichkeit von Personengesellschaften einschränken, wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Die SPD will den Eigenbedarf neu definieren und damit verhindern, dass ein Vermieter Eigenbedarf anmeldet, um etwa sein Au-Pair einzuquartieren. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland mahnt: „Eigentum verpflichtet, es berechtigt aber auch. Wer eine Wohnung erwirbt, muss entscheiden können, was er damit macht. Wenn er beispielsweise sein Au-Pair darin unterbringen möchte, dann ist das ein berechtigtes Anliegen, das hat der Staat nicht zu verbieten.“

Populistische Forderungen mit planwirtschaftlichen Zügen

Die Umnutzung einer Wohnung beispielsweise in eine Kanzlei könne ohnehin schon heute unterbunden werden: „Die Kommune kann ja eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, die es untersagt, in einer Wohnung ein Gewerbe zu treiben.“ Die Vorschläge der SPD zeigten insofern mangelnde Sachkenntnis und übertriebenen Aktionismus. „Das ist plumper Populismus im Dienste des Wahlkampfes“, stellt Amaya fest.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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