Wahlprüfstein des Tages: Wer baut unsinnige Verordnungen ab?

Die rot-grüne Landesregierung hat nach ihrer Amtsübernahme das Wohnungsaufsichtsgesetz geändert. Seither gibt es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung. Kommunen dürfen außerdem Zweckentfremdungsverordnungen erlassen. Im heutigen Wahlprüfstein fragt Haus & Grund Rheinland die Parteien, ob sie an diesen Verordnungen etwas ändern wollen.

Die rot-grüne Landesregierung hat nach ihrer Amtsübernahme das Wohnungsaufsichtsgesetz geändert. Seither gibt es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung. Kommunen dürfen außerdem Zweckentfremdungsverordnungen erlassen. Im heutigen Wahlprüfstein fragt Haus & Grund Rheinland die Parteien, ob sie an diesen Verordnungen etwas ändern wollen.

Düsseldorf. Nach dem Regierungswechsel von Schwarz-Gelb zu Rot-Grün wurde mit § 10 des Wohnungsaufsichtsgesetzes die Möglichkeit zum Erlass einer kommunalen Zweckentfremdungsverordnung geschaffen und die Kündigungssperrfristverordnung wieder eingeführt. Eigentum verpflichtet nicht nur, sondern berechtigt auch. Ordnungsrechtliche Instrumente sind aber der falsche Weg, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Haus & Grund Rheinland wollte daher von den Parteien wissen: Werden Sie diese beiden Verordnungen wieder abschaffen, oder sollen diese gesetzlichen Instrumentarien erweitert werden?

Das sagen die Parteien zu Zweckentfremdungs- und Kündigungssperrfristverordnung

Die Antworten der Parteien zum Wahlprüfstein „Wohnungsaufsichtsgesetz“ können Sie hier – ungekürzt – im originalen Wortlaut nachlesen:

Das sagt die CDU:

Die CDU-geführte Vorgängerregierung hatte die Zweckentfremdungsverordnung 2005 und die Kündigungssperrfristverordnung 2006 außer Kraft gesetzt, weil sie nicht zielführend sind und für Überregulierung am Wohnungsmarkt sorgen. Dementsprechend werden wir diese beiden Verordnungen wieder abschaffen.

Das sagt die SPD:

Nein, wir werden sie nicht abschaffen. Sowohl die Zweckentfremdungsverordnung, als auch die Kündigungssperrfristverordnung sind für die NRWSPD bewährte Instrumente der sozialen Wohnungsmarktpolitik. Daher werden wir beide Instrumente kontinuierlich evaluieren und ggfs. fortentwickeln. Wichtig für das Verständnis ist, dass damit nicht landesweit agiert wird, sondern nach Definition entsprechender Gebietskulissen nur dort, wo ein erheblicher Nachfrageüberhang bei Wohnraum soziale Schutzmaßnahmen für Mieterinnen und Mieter erforderlich macht. Damit kommen wir der sozialen Daseinsvorsorge für unser Gemeinwesen und seine Menschen nach.

Das sagt die FDP:

Die FDP hatte die Zweckentfremdungsverordnung 2006 unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung bewusst abgeschafft. Nach wie vor lehnen wir Zweckentfremdungsverbote als unzulässigen Eingriff in das Privateigentum ab und werden uns für die Abschaffung dieser Regelung einsetzen. Der Kündigungsschutz ist bereits bundeseinheitlich geregelt und sehr mieterfreundlich ausgestaltet. Deshalb bedarf es keiner weiteren Maßnahmen wie der Kündigungssperrfristverordnung.

Das sagen Bündnis 90/Die Grünen:

Nein. Beide Verordnungen werden maßvoll eingesetzt und es soll die jeweils besondere Situation vor Ort Berücksichtigung finden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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