Wohnungseinbrüche und polizeiliche Meldungen

Im ersten Halbjahr 2015 ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im Kreis Minden-Lübbecke um 27% gestiegen und liegt damit deutlich über dem Schnitt für Ostwestfalen-Lippe (13,6%) und dem landesweiten Anstieg von 18%. Haus & Grund Rheinland informiert über die Inhalte der Kleinen Anfrage der Landesregierung.

Im ersten Halbjahr 2015 ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im Kreis Minden-Lübbecke um 27% gestiegen und liegt damit deutlich über dem Schnitt für Ostwestfalen-Lippe (13,6%) und dem landesweiten Anstieg von 18%. Haus & Grund Rheinland informiert über die Inhalte der Kleinen Anfrage der Landesregierung.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Die Polizeibehörden des Landes haben in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen u.a. die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger über die Häufigkeit von Einbrüchen in Form von Meldungen zu informieren. Laut einem Bericht des Westfalen-Blattes vom 11.03.2016 wird dies in den jeweiligen Polizeibehörden unterschiedlich behandelt.

So veröffentlichte die Kreispolizei Lippe in den Jahren 2014 und 2015 ca. 700 Meldungen über Einbrüche mit der Begründung „dass die Menschen wissen müssten, was in ihrer Nachbarschaft passiert.“ Im Gegensatz dazu veröffentlichte die Bielefelder Polizeibehörde lediglich 150 Meldungen in diesem Zeitraum mit der Begründung, „man wolle die Menschen nicht verunsichern…“. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass bei höherer Anzahl der durch die Polizei veröffentlichten Meldungen auch die Anzahl von Hinweisen aus der Bevölkerung höher ist, die zu Festnahmen führen.

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4661 mit Schreiben vom 9. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Welche Strategie verfolgt die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke bei der Information der Bevölkerung über Wohnungseinbrüche?

Die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke hat die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls als behördenstrategischen Schwerpunkt in ihrem Sicherheitsprogramm festgelegt. Dazu setzt sie - neben repressiven Maßnahmen - u. a. auch die Präventionskampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“ konsequent um. Informationen der Bürgerinnen und Bürger über Wohnungseinbrüche im Polizeibezirk Minden-Lübbecke verfolgen darüber hinaus das Ziel, für Sicherungsmaßnahmen an Wohnungen und Häusern zu sensibilisieren und zudem das Hinweisaufkommen über verdächtige Wahrnehmungen an die Polizei zu erhöhen.

2. Gibt es einen statistisch nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Anzahl der von der Polizei veröffentlichten Meldungen über Wohnungseinbrüche und der Anzahl von Hinweisen aus der Bevölkerung, die zu Festnahmen führen?

Da entsprechende Daten statistisch nicht erhoben werden, sind hierzu keine Angaben möglich.

3. Wie viele Meldungen stehen wie vielen Einbrüchen im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 gegenüber?

Statistische Daten zu Pressemeldungen im Zusammenhang mit Wohnungseinbrüchen werden in der Behörde nicht erhoben. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für den Polizeibezirk der Kreispolizeibehörde Minden- Lübbecke für die Jahre 2012 bis 2015 folgende Fallzahlen des Wohnungseinbruchs aus:

Jahr              Fallzahlen
2012                558
2013                525
2014                629
2015                721


4. In wie vielen Fällen führten in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke Hinweise aus der Bevölkerung zu Festnahmen?

Hierzu liegen keine automatisiert recherchierbaren Daten vor. Eine manuelle Auswertung von Datenbeständen des polizeilichen Einsatz- bzw. Vorgangsbearbeitungssystems ist im Rahmen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

5. Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedlichen Strategien der
Polizeibehörden bei der Information der Bevölkerung über Wohnungseinbrüche?

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger über lokale Einbruchstatorte sowie zur Unterstützung der Präventionskampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“ hat die Landesregierung veranlasst, dass alle 47 Kreispolizeibehörden ab dem 11.04.2016 wöchentlich aktualisierte Grafiken auf der Startseite ihres Internetauftritts veröffentlichen („Wohnungseinbruchradar“) sowie den lokalen Medien zur Verfügung stellen. Darüber hinaus entscheiden die Kreispolizeibehörden eigenverantwortlich über spezifische Informationen zum Wohnungseinbruch.

Der Antwort Drucksache 16/11924 vom 09.05.2016 ist eine Kleine Anfrage 4661 vom 7. April 2016 der Abgeordneten Kristin Korte CDU Drucksache 16/11681 vorausgegangen.

Wohnungseinbrüche und polizeiliche Meldungen
Im ersten Halbjahr 2015 ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im Kreis Minden-Lübbecke um 27% gestiegen und liegt damit deutlich über dem Schnitt für Ostwestfalen-Lippe (13,6%) und dem landesweiten Anstieg von 18%.

Die Polizeibehörden des Landes haben in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen u.a. die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger über die Häufigkeit von Einbrüchen in Form von Meldungen zu informieren. Laut einem Bericht des Westfalen-Blattes vom 11.03.2016 wird dies in den jeweiligen Polizeibehörden unterschiedlich behandelt. So veröffentlichte die
Kreispolizei Lippe in den Jahren 2014 und 2015 ca. 700 Meldungen über Einbrüche mit der Begründung „dass die Menschen wissen müssten, was in ihrer Nachbarschaft passiert.“ Im Gegensatz dazu veröffentlichte die Bielefelder Polizeibehörde lediglich 150 Meldungen in diesem Zeitraum mit der Begründung, „man wolle die Menschen nicht verunsichern…“. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass bei höherer Anzahl der durch die Polizei veröffentlichten Meldungen auch die Anzahl von Hinweisen aus der Bevölkerung höher ist, die zu Festnahmen führen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Strategie verfolgt die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke bei der Information der Bevölkerung über Wohnungseinbrüche?

2. Gibt es einen statistisch nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Anzahl der von der Polizei veröffentlichten Meldungen über Wohnungseinbrüche und der Anzahl von Hinweisen aus der Bevölkerung, die zu Festnahmen führen?

3. Wie viele Meldungen stehen wie vielen Einbrüchen im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke in den Jahren 2012,2013, 2014 und 2015 gegenüber?

4. In wie vielen Fällen führten in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 im
Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke Hinweise aus der Bevölkerung zu Festnahmen?

5. Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedlichen Strategien der Polizeibehörden bei der Information der Bevölkerung über Wohnungseinbrüche?

Kirstin Korte

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