Aktuelles Melderecht

Ab dem 1. November tritt das neue Meldegesetz bundesweit in Kraft.

Wer in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz wechselt, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Bei der Meldebehörde ist zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter / Hauseigentümer vorzulegen, die den Einzug bestätigt.

Mit dem Inkrafttreten müssen Vermieter bei der An- und Abmeldung ihrer Mieter mitwirken. Nachfolgend werden die wichtigsten Vermieter-Fragen zum neuen Melderecht beantwortet.

 

Download: Infoblatt zur Änderung des Melderechts

Download: Wohnungsgeberbestätigung