Der neue Wuppertaler Mietspiegel 2010
Mietspiegel 2010
Sie möchten für Ihre Wohnung eine Mieterhöhung durchführen?Sie möchten
gerne wissen, wie hoch die ortsübliche Miete in Wuppertal ist?
Dann hilft
Ihnen der Wuppertaler Mietspiegel weiter. Er dient der Ermittlung der
ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei
Wohnungen und ist der Orientierungsrahmen für die Begründung einer solchen
Mieterhöhung.
Der
Mietspiegel gilt für frei finanzierten Wohnraum, nicht für preisgebundenen
Wohnraum und wird durch die Stadt Wuppertal, gemeinsam mit den
Interessenvertretern der Vermieter und Mieter und weiteren Beteiligten im
„Arbeitskreis Mietspiegel“ erstellt, wobei ein qualifizierter Mietspiegel nach
anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird.
Auf der
Grundlage einer Datenumfrage, die wissenschaftlich ausgewertet wird, wird er
von den Interessenvertretern von Mieter und Vermieter, sowie vom Rat der Stadt
Wuppertal anerkannt.
Ein solcher
qualifizierter Mietspiegel hat zum Beispiel in gerichtlichen Verfahren die so
genannte „Vermutungswirkung“, das heißt, dass das Gericht davon ausgeht, dass
die im Mietspiegel genannten Zahlen die ortsübliche Vergleichsmiete wieder
geben.
Zur
Begründung der Mieterhöhung braucht die Wohnung nur nach den geforderten
Kriterien in die Zahlentabelle des Mietspiegels nach Baualter, Größe,
Ausstattung, sowie unter Berücksichtigung diverser Zu- und Abschläge eingestuft
werden und die sich daraus ergebende Differenz zur tatsächlich gezahlten
Nettomiete ist der Betrag, um den die Miete erhöht werden kann.
Ergibt sich
keine Erhöhungsdifferenz zwischen tatsächlich gezahlter Nettomiete und der im
Mietspiegel niedergelegten Miete, ist eine Mieterhöhung nicht möglich.
Übrigens:
Die Werte des Mietspiegels geben reine Nettomieten wieder; Betriebskosten sind
im Mietspiegel nicht berücksichtigt.
Die
Betriebskostenvorauszahlungen werden pro Monat, zusätzlich zu der ermittelten
Nettomiete des Mietspiegels gezahlt.
Und
schließlich sollten Sie die Kappungsgrenze beachten. Sie besagt, dass in 3
Jahren die Miete nur um maximal 20% der tatsächlich gezahlten Miete erhöht
werden darf, auch wenn der Mietspiegel eine höhere Mieterhöhung zulassen würde.
Eine
erneute Mieterhöhung darf erst nach Ablauf der 3 Jahre verlangt werden.
Mietspiegel 2010 (PDF, 2,5 MB)


