Höhere Freibeträge für Erbschaftsteuer: Jetzt sind die Länder am Zug!

Die Erbschaftsteuer droht im nächsten Jahr viele Erben deutlich teurer zu kommen als bisher – wegen einer stärker am Verkehrswert der Immobilien orientierten Berechnung der Steuer. Das ist vor allem deshalb ein Problem, weil die Freibeträge seit 2009 nicht mehr an die Inflation angepasst wurden. Die Ampel-Koalition hat dafür jetzt den Weg frei gemacht – nun sind die Länder am Zug.

Die Erbschaftsteuer droht im nächsten Jahr viele Erben deutlich teurer zu kommen als bisher – wegen einer stärker am Verkehrswert der Immobilien orientierten Berechnung der Steuer. Das ist vor allem deshalb ein Problem, weil die Freibeträge seit 2009 nicht mehr an die Inflation angepasst wurden. Die Ampel-Koalition hat dafür jetzt den Weg frei gemacht – nun sind die Länder am Zug.

Düsseldorf. In der Ampel-Koalition hat man sich geeinigt: Wenn es nach SPD, Grünen und FDP geht, können die Freibeträge für die Erbschaftsteuer angehoben werden. Das ist Ende letzter Woche (15. Dezember 2022) bekannt geworden. Wenn die Länder sich auf eine entsprechende Anpassung einigen, will die Koalition im Bundestag zustimmen. Die Initiative muss jedoch von den Ländern ausgehen – denn die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fließen in die Landeshaushalte.

„Das ist ein positives Signal von der Ampel-Koalition im Bund“, kommentiert Konrad Adenauer die Neuigkeit. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen stellt fest: „Jetzt sind die Länder am Zug, die Freibeträge für die Erbschaftsteuer anzuheben. Ich wünsche mir, dass Nordrhein-Westfalen sich im Bundesrat für eine entsprechende Initiative einsetzt, damit die Freibeträge erstmals seit dem Jahr 2009 wieder an die Inflation angepasst werden können.“

Inflationsausgleich für Erbschaftsteuer-Freibeträge dringend nötig

Dabei sei es sinnvoll, für die Zukunft eine regelmäßige Anpassung der Freibeträge an die Inflation zu vereinbaren. Schließlich würde die Inflation ansonsten mit den Jahren zu einer schleichenden Steuererhöhung führen. Darin wiederum besteht ein grundsätzliches Problem für die Wohnraumversorgung in Deutschland: „Viele private Einzeleigentümer können sich die Erbschaft des kleinen Mietshauses der Eltern nicht mehr leisten, wenn die Erbschaftsteuer zu hoch wird“, gibt Erik Uwe Amaya zu bedenken.

Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen stellt fest: „Wer die Erbschaftsteuer nicht aufbringen kann, muss die Immobilie verkaufen. So könnten viele Objekte aus den Händen privater Kleinvermieter in den Besitz anonymer Wohnungsunternehmen im In- und Ausland übergehen“, warnt er. Amaya verwies darauf, dass die privaten Kleinvermieter zwei Drittel der Mietwohnungen in Deutschland bereitstellen und hierbei ein Garant für langfristig günstige Mieten sind.

Mehr zur Problematik der steigenden Erbschaftsteuer lesen Sie hier.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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