Kühlen Kopf bewahren – Tipps zum Hitzeschutz für zuhause!

Die hochsommerliche Hitze lässt so manchen Mieter oder Hauseigentümer kräftig schwitzen, die Nachfrage nach Klimageräten für daheim steigt. Deren hoher Stromverbrauch belastet Umwelt und Geldbeutel aber ganz erheblich. Haus & Grund Rheinland gibt Tipps, wie die Hitze auch ohne Klimaanlage erträglich wird – und wie Eigentümer und Mieter Streit beim Hitzeschutz vermeiden.

Die hochsommerliche Hitze lässt so manchen Mieter oder Hauseigentümer kräftig schwitzen, die Nachfrage nach Klimageräten für daheim steigt. Deren hoher Stromverbrauch belastet Umwelt und Geldbeutel aber ganz erheblich. Haus & Grund Rheinland gibt Tipps, wie die Hitze auch ohne Klimaanlage erträglich wird – und wie Eigentümer und Mieter Streit beim Hitzeschutz vermeiden.

Düsseldorf. „Für weitgehend kühle Räume können Eigentümer und Mieter auch mit preiswerten Mitteln sorgen“, gibt Prof. Dr. Peter Rasche zu bedenken. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland empfiehlt: „Ausgiebiges Stoßlüften am frühen Morgen und am späten Abend, eventuell auch nachts, lässt frische, kühle Luft herein.“

Wenn sich kein Lüftchen rege, könne ein Ventilator beim Lüften helfen. „Der verbraucht viel weniger Strom als ein mobiles Klimagerät“, berichtet Peter Rasche. Tagsüber kann er flexibel dort in der Wohnung für Abkühlung sorgen, wo man sich gerade aufhält. Rasche ergänzt: „Die Fenster hält man am Tag besser geschlossen, damit die heiße Luft von draußen nicht herein kommt.“

Zudem empfiehlt es sich, die Fenster zu verdunkeln – mit Vorhängen, Jalousien, Markisen, Rollläden oder Innenrollos. Hier gibt es auch Modelle mit einer wärmeabweisenden Beschichtung. „Schalten Sie außerdem alle unnötigen Wärmequellen in der Wohnung ab – vor allem elektrische Geräte tragen oft zur Aufheizung der Räume bei“, erinnert Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. Mit diesen Tipps lassen sich die Temperaturen in der Wohnung erträglich halten und zugleich Umwelt und Geldbeutel schonen.

Mietverhältnis oder WEG: Was beim Hitzeschutz zu beachten ist

Damit der Hitzeschutz nicht zum Streit zwischen Mieter und Vermieter führt, gibt Verbandsjurist Amaya noch einen Hinweis: „Sobald ein Mieter in die Bausubstanz eingreift oder das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert, braucht er die Zustimmung des Vermieters. Das gilt auch für Hitzeschutz, etwa durch Markisen oder Rollläden.“ Für Eigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage gilt: Sie müssen sich für eine etwaige Veränderung der Fassadenansicht die Zustimmung der Eigentümerversammlung einholen.

„Typische Streitfälle im Mietverhältnis und in der Eigentümergemeinschaft sind die Montage von Markisen, Rollläden, aber auch von festverbauten Klimageräten, die die Außenansicht des Gebäudes verändern“, weiß Erik Uwe Amaya. Mitglieder finden hierzu rechtliche Beratung beim örtlichen Haus & Grund-Verein.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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