Landesverband besucht NRW-Umweltministerin Heinen-Esser

Wie geht es weiter in Sachen Dichtheitsprüfung am Abwasserkanal? Die NRW-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag eine Änderung der Rechtslage vorgenommen. Inzwischen ist die Landesregierung seit eineinhalb Jahren im Amt, Änderungen beim Kanal-TÜV sind noch nicht umgesetzt worden. Grund genug für Haus & Grund Rheinland Westfalen, bei Umweltministerin Heinen-Esser (CDU) nachzufragen.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit: Dr. Johann Werner Fliescher, Konrad Adenauer, Ursula Heinen-Esser und Erik Uwe Amaya (v.l.).

Wie geht es weiter in Sachen Dichtheitsprüfung am Abwasserkanal? Die NRW-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag eine Änderung der Rechtslage vorgenommen. Inzwischen ist die Landesregierung seit eineinhalb Jahren im Amt, Änderungen beim Kanal-TÜV sind noch nicht umgesetzt worden. Grund genug für Haus & Grund Rheinland Westfalen, bei Umweltministerin Heinen-Esser (CDU) nachzufragen.

Düsseldorf. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland hat kürzlich (30. Januar 2019) der NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) einen Besuch abgestattet. Stellvertretend für die privaten Eigentümer nahmen teil: Der Vorsitzende des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins und Kanzler-Enkel Konrad Adenauer, der Vorstand von Haus & Grund Düsseldorf, Dr. Johann Werner Fliescher, sowie Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Konrad Adenauer wird auf dem Landesverbandstag in Ratingen im März zum neuen Präsidenten des Landesverbandes Haus & Grund Rheinland Westfalen vorgeschlagen und Dr. Fliescher zum Vizepräsidenten.

Anlass für das Treffen im Ministerium war ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag: „Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle (Dichtheitsprüfung) soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und bei begründeten Verdachtsverfällen geben“ – so steht es im Vertrag, der die Grundlage für die Arbeit der NRW-Koalition bildet. Eine Umsetzung dieses Vorhabens wäre für private Grundeigentümer eine wichtige Neuerung gegenüber der aktuellen Rechtslage.


Gutes Gespräch: Dr. Johann Werner Fliescher, Ursula Heinen-Esser, Erik Uwe Amaya und Konrad Adenauer (v.l.) beraten über Details zu Änderungen bei der Dichtheitsprüfung.

Denn bislang gilt: Jeder Haus- und Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten muss seine privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen. Vor 1965 errichtete Abwasserleitungen mussten bis zum 31. Dezember 2015 überprüft werden. Private Abwasserleitungen, die nach 1965 errichtet worden sind, müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden. Nicht das Alter des Hauses, sondern die Errichtung der privaten Abwasserleitung ist dabei maßgeblich. Der Kommune ist anschließend eine Dichtheitsbescheinigung vorzulegen.


Freundliche Zusammenarbeit: Dr. Johann Werner Fliescher und Ursula Heinen-Esser.

Dichtheitsprüfungen: Ministerium arbeitet an Neuregelung

Das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag würde diese teure Verpflichtung auf einen deutlich kleineren Kreis von Eigentümern begrenzen. Das funktioniert freilich nur, wenn eine entsprechende Reform des Landeswassergesetzes rechtzeitig zum Jahr 2020 in Kraft tritt – bevor die Frist für die nach 1965 errichteten Kanäle greift. Die Spitzenvertreter von Haus & Grund Rheinland Westfalen informierten sich bei der Ministerin über den aktuellen Stand der Überlegungen zu einer konkreten Umsetzung des Vorhabens.


NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser informiert Erik Uwe Amaya über den aktuellen Stand der Überlegungen im Ministerium zu Dichtheitsprüfungen.

Derzeit prüft das Ministerium in diesem Zusammenhang zahlreiche wichtige Detailfragen. „Es war ein sehr offenes und konstruktives Gespräch über diese Detailfragen“, sagte Erik Uwe Amaya nach dem Treffen im Ministerium. „Wir haben Ministerin Heinen-Esser den Standpunkt der privaten Eigentümer erläutert und einige Gedanken über die Ausgestaltung einer möglichen Anpassung am Landeswassergesetz ausgetauscht.“ Haus & Grund Rheinland Westfalen werde die Landesregierung beim Thema Dichtheitsprüfung weiterhin beratend unterstützen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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