Meist nur bei Neuvermietung: Private Vermieter erhöhen selten die Miete

Wer beim privaten Kleinvermieter wohnt, kann langfristig auf günstige Mieten vertrauen. Denn private Eigentümer verlangen selten eine Mieterhöhung, setzen häufig nur bei Neuvermietung eine an. So fällt die Miete mit wachsender Dauer des Mietverhältnisses immer weiter unter die ortsübliche Vergleichsmiete. Eine aktuelle Studie zeigt jetzt, wie viel Geld das sparen kann.

Wer beim privaten Kleinvermieter wohnt, kann langfristig auf günstige Mieten vertrauen. Denn private Eigentümer verlangen selten eine Mieterhöhung, setzen häufig nur bei Neuvermietung eine an. So fällt die Miete mit wachsender Dauer des Mietverhältnisses immer weiter unter die ortsübliche Vergleichsmiete. Eine aktuelle Studie zeigt jetzt, wie viel Geld das sparen kann.

Berlin/Düsseldorf. Umso länger Mieter in der Wohnung eines privaten Vermieters wohnen, desto günstiger wird ihre Miete in Relation zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie, die Haus & Grund Deutschland durchgeführt hat. Der Eigentümerverband befragte dazu seine Mitglieder – private Kleinvermieter – und wertete Daten von mehr als 5.000 Wohneinheiten in Deutschland aus.

Die Studie zeigt: Die privaten Kleinvermieter erhöhen die Miete in der Regel vor allem bei der Neuvermietung und halten sich mit Mietanpassungen im laufenden Mietverhältnis sehr zurück. Wer einmal einen zuverlässigen Mieter gefunden hat, der regelmäßig zahlt, vergrault ihn eben ungern mit einer Mieterhöhung. Die Zahlen der Studie belegen das eindrucksvoll: Mit 21,8 Prozent gab gut jeder fünfte private Vermieter an, die Miete nur bei Neuvermietung zu erhöhen.

Wer länger als 5 Jahre bleibt, spart bei der Miete

So liegt die Miete beim privaten Kleinvermieter denn auch in den ersten 5 Jahren des Mietverhältnisses im bundesweiten Durchschnitt 6,3 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Danach relativiert sich das Bild. Wer zwischen 5 und 10 Jahren in seiner Wohnung lebt, zahlt im Schnitt eine Miete, die 1 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bleiben Mieter 10 bis 20 Jahre, kommen sie 4,2 Prozent besser weg.

Dauert das Mietverhältnis bereits 20 bis 30 Jahren an, liegt die Durchschnittsmiete 6,8 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei einer Mietdauer von 30 bis 40 Jahren sind es dann sogar 10,2 Prozent weniger. Nach 40 Jahren greift dann doch der eine oder andere Vermieter mal zu einer Mietanpassung, hält sie aber moderat. Im Schnitt liegen die Mieten bei Mietern, die zwischen 40 und 50 Jahre lang in „ihrer“ Wohnung leben, bei 10,0 Prozent des Ortsüblichen.

Mieter in Deutschland ziehen eher selten um

So lange bleiben natürlich nicht viele Mieter ihrer Wohnung treu. Doch mit 47,8 Prozent bleibt fast die Hälfte der Mieter in Deutschland zumindest mehr als 5 Jahre in lang. Bis zu 10 Jahre ohne Umzug kommen mit 19,6 Prozent rund ein Fünftel der Mieter aus. Sie alle wohnen also im Schnitt schon für weniger also die ortsübliche Vergleichsmiete. Erst Recht gilt das für die 16,3 Prozent der Mieter, die 20 Jahre lang nicht umziehen.

Immerhin noch 5,7 Prozent der Mieter schaffen es 30 Jahre ohne Umzug, 40 Jahre werden es in 3,2 Prozent der Mietverhältnisse, 50 Jahre bei 1,8 Prozent und 1,2 Prozent der Mieter ziehen sogar mehr als 50 Jahre lang nicht um. Im Durchschnitt liegt die Mietdauer in Deutschland bei 8,9 Jahren, so dass also auch der Durchschnittsmieter beim privaten Kleinvermieter kostendämpfend untergebracht ist.

Politische Eingriffe ins Mietrecht zwingen zu regelmäßigeren Mietanpassungen

„In 54,7 Prozent der erfassten Mietverhältnisse gab es im Mietzeitraum keine Mieterhöhung. Es wurde durchschnittlich seit 6,2 Jahren keine Mieterhöhung mehr ausgesprochen“, stellt die Studie fest. Allerdings: Haus & Grund führt diese Erhebung schon seit Jahren durch und so zeigt sich auch: Die Zahl der Vermieter, die nur bei Neuvermietung die Miete erhöhen, ist rückläufig. Aktuell sind es die erwähnten 21,8 Prozent, vor zwei Jahren waren es aber noch 22,6 Prozent.

Vielerorts gelten die Mietpreisbremse bei Neuvermietung sowie eine abgesenkte Kappungsgrenze für Mietanpassungen im laufenden Mietverhältnis“, erklärt Erik Uwe Amaya. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen stellt fest: „Diese Beschränkungen machen es den Vermietern schwerer, ihre bisherige moderate Mietanpassungspraxis beizubehalten und zwingen tendenziell zu regelmäßigeren Mietanpassungen.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

zurück zum News-Archiv