NRW erleichtert Bau von Solaranlagen und Wärmepumpen

Insbesondere beim Reihenhaus ist es bislang gar nicht so einfach, eine gut dimensionierte PV-Anlage oder gar eine Wärmepumpe zu installieren, weil die NRW-Bauordnung großzügige Abstandsflächen zum Nachbarhaus verlangt. Doch dieses Hindernis für die Energiewende hat das Land jetzt mit einem Runderlass einkassiert. Lesen Sie hier, was jetzt alles möglich wird.

Dieses Bild stammt aus den Niederlanden: Reihenhäuser, deren Dächer nahtlos mit PV-Anlagen bedeckt sind. Das ist jetzt auch in Nordrhein-Westfalen möglich.

Insbesondere beim Reihenhaus ist es bislang gar nicht so einfach, eine gut dimensionierte PV-Anlage oder gar eine Wärmepumpe zu installieren, weil die NRW-Bauordnung großzügige Abstandsflächen zum Nachbarhaus verlangt. Doch dieses Hindernis für die Energiewende hat das Land jetzt mit einem Runderlass einkassiert. Lesen Sie hier, was jetzt alles möglich wird.

Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung erleichtert die Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen in Nordrhein-Westfalen. Dazu hat  das NRW-Bauministerium am Freitag (16. Dezember 2022) einen Runderlass herausgegeben. Demnach kann eine Solaranlage auf dem Dach von Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus ohne Abstand zur Grenzwand installiert werden.

Damit wird eine Regelung der Landesbauordnung teilweise einkassiert: Bislang schreibt die Bauordnung einen Mindestabstand von 0,5 Metern für Solaranlagen vor, deren Außenseiten aus  nicht brennbarem Material hergestellt sind. Bei Modulen mit brennbarem Material sind 1,25 Meter Abstand vorgeschrieben. Diese Regelung ist nun für die Gebäudeklassen 1 und 2 nicht mehr bindend.

Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstands zur Grenzwand ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Bei anderen Gebäudeklassen ist bis zur geplanten Novellierung der Bauordnung (voraussichtlich Anfang 2024) weiterhin ein Abstand von mindestens 0,50 Meter bis 1,25 Meter (je nach Brennbarkeit) einzuhalten.

Neue Abstandsregeln für Wärmepumpen

Auch bei der Wärmepumpe hat die Landesregierung gehandelt. Nach bisheriger Rechtslage stuft die Rechtsprechung Wärmepumpen nicht als selbstständige bauliche Anlagen ein. Sie sind daher als Teil der Gebäudeaußenwand zu betrachten, was zur Folge hat, dass sie die gleichen Abstandsregeln einzuhalten haben. Mindestens drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück sind daher Pflicht, was es auf vielen Grundstücken, besonders im urbanen Raum, unmöglich macht, einen Standort für die Wärmepumpe zu finden. Viele Reihenhäuser sind nur 6 Meter breit.

Der neue Erlass behebt dieses Problem: Der Mindestabstand entfällt. Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes muss auch hier schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, einer Baugenehmigung für das Aufstellen der Wärmepumpe bedarf es aber nicht. „Der Unternehmer, der die Wärmepumpe installiert und anschließt, muss seinem Auftraggeber erklären, dass die Wärmepumpe allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht“, erklärt das NRW-Bauministerium außerdem.

„Dazu gehören auch die Immissionsschutzvorschriften. Stellt der Hauseigentümer die Wärmepumpe selbst auf, muss er sich dies von einem Sachverständigen bescheinigen lassen.“ Damit können jetzt insbesondere die Besitzer der vielen Reihenhäuser in NRW aufatmen: Dem Umstieg auf eine Wärmepumpe steht jetzt nichts mehr im Wege. Auch eine sinnvolle Ausnutzung ihrer Dachfläche mit einer PV-Anlage ist jetzt möglich. Da Wärmepumpen Strom verbrauchen, ist die Kombination von Wärmepumpe und Solaranlage eine attraktive Lösung.

Klein-Windkraftanlagen werden möglich

Seit einiger Zeit sind außerdem sogenannte Kleinst- bzw. Micro-Windkraftanlagen zu haben. Das NRW-Bauministerium hat in seinem Erlass jetzt klargestellt, dass auch solche Geräte von der Verfahrensfreiheit erfasst sind, sofern sie unter 10 Metern Größe rangieren. Allerdings macht man hierbei eine kleine Einschränkung: In überwiegend zum Wohnen genutzten Gebieten ist weiterhin eine Baugenehmigung nötig.

Hintergrund ist nach Angaben des Ministeriums, dass insbesondere in Wohngebieten „aufgrund des möglichen nachbarschaftlichen Konfliktpotentials die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft werden muss.“ Hier soll also Streit zwischen den Nachbarn von vorne herein vermieden werden. Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt den Runderlass, der vielen Eigentümern sinnvolle Investitionen ermöglicht, die den Klimaschutz voranbringen und in Zeiten der Energiekrise Kosten zu dämpfen helfen.

Den Runderlass des NRW-Bauministeriums können Sie hier herunterladen: 

Download
 Runderlass Bauordnungsrecht – Ausbau von Erneuerbaren Energien (PDF, 312 KB)

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

zurück zum News-Archiv