Nicht nur der Pariser Louvre ist für Einbrecher interessant: Auch für Haushalte in NRW, die keine Kronjuwelen besitzen, steigt in der dunklen Jahreszeit wieder die Gefahr durch diebische Eindringlinge. Es gibt aber wirksame Schutzmaßnahmen – darüber informiert das NRW-Aktionswochenende für Einbruchschutz vom 24. bis 26. Oktober. Einen ersten Überblick gibt es hier.
Düsseldorf. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist laut der Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2024 in NRW um 5,2 Prozent gestiegen. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 125,8 Millionen Euro. Insgesamt gab es 28.464 Fälle. „Dabei ist mit 46,3 Prozent fast jeder zweite Einbruch unvollendet geblieben“, stellt Walter Eilert mit Blick auf die Statistik fest. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen betont daher: „Einbruchschutz lohnt sich. Schon kleinere Maßnahmen können wirkungsvoll sein. Wenn sie nicht schnell ins Haus gelangen können, geben die Täter nämlich lieber auf, bevor sie noch entdeckt werden.“
Sein Landesverband unterstützt das landesweite Aktionswochenende zum Einbruchschutz, mit dem das Landeskriminalamt (LKA) vom 24. bis 26. Oktober die Bevölkerung für das Thema sensibilisieren möchte. Der Zeitpunkt zur Zeitumstellung ist bewusst gewählt, denn im Winterhalbjahr bietet der Schutz der Dunkelheit Einbrechern gute Gelegenheiten. Deshalb ist es sinnvoll, mit Bewegungsmeldern für eine gute Beleuchtung des Grundstücks zu sorgen, sowie Zeitschaltuhren für die Innenbeleuchtung bei Abwesenheit einzusetzen. Programmierbare Rollladensteuerungen ergänzen den Schutz bei Anbruch der Dunkelheit.
Mechanischer Einbruchschutz ist wichtig – was man dabei beachten sollte
„Einbrecher sind allerdings oft auch tagsüber unterwegs, um Gelegenheiten zu nutzen, wenn man mal kurz weg ist“, berichtet Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Deshalb ist ein guter mechanischer Einbruchschutz ratsam.“ Dafür stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung: aufbohrsichere Türschlösser, Panzerriegel für Wohnungstüren, einbruchhemmende Rollläden oder Fenster mit Pilzkopfbeschlägen, die sich nicht aufhebeln lassen. „Die technischen Fachberater der örtlichen Polizei können Eigentümer kostenlos, neutral und ohne Verkaufsinteresse beraten, welche Schutzvorrichtungen für ihre konkrete Immobilie sinnvoll sind“, empfiehlt Amaya.
Wichtig sei, allein auf geprüfte und zertifizierte Sicherungstechnik zu setzen und den Einbau spezialisierten Fachbetrieben anzuvertrauen. Die Kontaktdaten zur polizeilichen Beratung sowie Listen mit Fachunternehmen bietet das LKA auf der Website www.k-einbruch.de an. Dort wird auch über staatliche Fördermöglichkeiten für Einbruchschutz informiert.
Bei einer Mietwohnung gilt: Mieter haben einen Rechtsanspruch auf bauliche Veränderungen zum Einbruchschutz. Die Umsetzung müssen sie mit dem Vermieter besprechen. Der Vermieter kann selbst investieren und eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen. „Alternativ können Mieter und Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung abschließen, wonach der Vermieter die Maßnahmen machen lässt und der Mieter als Profiteur die Kosten trägt“, erklärt Walter Eilert. Darin sollte man regeln, was beim Auszug passiert: Rückbau oder Übernahme? Auch Wohnungseigentümer haben einen Anspruch auf Einbruchschutzmaßnahmen in ihrer gesamten Wohnanlage. Rechtliche Beratung zur Umsetzung bekommen Eigentümer und Vermieter beim örtlichen Verein von Haus & Grund.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
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