Sozialer Wohnungsbau: Bund kann weiter Fördermittel bereitstellen

Verabschiedet sich der Bund im Jahr 2019 aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus? Nach der bisherigen Rechtslage wäre es eigentlich so gekommen. Doch jetzt hat der Bundesrat den Weg für eine Grundgesetzänderung frei gemacht, die das verhindert. Die Länder bekommen nun also über 2019 hinaus Geld vom Bund, das sie für soziale Wohnraumförderung ausgeben sollen.

Verabschiedet sich der Bund im Jahr 2019 aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus? Nach der bisherigen Rechtslage wäre es eigentlich so gekommen. Doch jetzt hat der Bundesrat den Weg für eine Grundgesetzänderung frei gemacht, die das verhindert. Die Länder bekommen nun also über 2019 hinaus Geld vom Bund, das sie für soziale Wohnraumförderung ausgeben sollen.

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag (15. März 2019) die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund auch nach 2019 weiterhin die Länder finanziell beim sozialen Wohnungsbau unterstützen kann. Dazu beschloss die Länderkammer eine Änderung von Art. 104d des Grundgesetzes. Auf diese Lösung hatten sich Bund und Länder bereits am 20. Februar 2019 im Vermittlungsausschuss verständigt. Nun ist der Kompromiss endgültig beschlossene Sache.

Die Entscheidung betrifft auch die finanzielle Förderung der Digitalisierung von Schulen und ist daher in der Öffentlichkeit vor allem als „Digitalpakt“ bekannt geworden. Hintergrund: Eigentlich hat die Föderalismus-Reform im Jahr 2006 den sozialen Wohnungsbau – ähnlich wie das Bildungswesen – ganz zur Kompetenz der Länder gemacht. Nach einer Übergangsfrist hätten die Länder damit ab 2019 die Förderung für den Wohnungsbau allein stemmen müssen.

Länder müssen Fördermittel vom Bund nicht aufstocken

Wie berichtet wollte sich der Bund wegen des aktuell hohen Bedarfs gerne weiterhin finanziell beteiligen – und dabei sicherstellen, dass die Mittel auch zweckgerecht verwendet werden. Bekanntermaßen haben viele Länder in den letzten Jahren die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau teilweise für andere Zwecke ausgegeben. Insofern war die Sorge des Bundes nicht unbegründet. Um eine Kontrolle durch den Bund kam es allerdings zum Streit zwischen Bund und Ländern. Letztere fürchteten eine verstärkte Einflussnahme des Bundes auf ihre Politik.

Der Bundestag hatte zunächst einen Gesetzentwurf beschlossen, nachdem die Länder für zukünftige Wohnungsbauprogramme immer genauso viel eigenes Geld hätten beisteuern müssen, wie sie vom Bund erhalten hätten. Das sollte vermeiden, dass die Länder ihre eigenen Mittel aus der Wohnraumförderung abziehen. In diesem Punkt haben sich die Länder durchgesetzt: Künftig sollen die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau zusätzlich zu dem fließen, was die Länder gegebenenfalls selbst in diesem Bereich investieren.

Zweckgebundener Einsatz von Bundesmitteln: Kontrollmöglichkeiten geschaffen

Die andere Seite des Kompromisses beinhaltet allerdings auch ein Zugeständnis an den Bund. Zur „Gewährleistung der zweckentsprechenden Mittelverwendung“ darf Berlin künftig „Bericht und Vorlage der Akten verlangen und Erhebungen bei allen Behörden durchführen.” Damit will der Bund eine zweckentsprechende Mittelverwendung sicherstellen.

Nordrhein-Westfalen dürfte diese Kontrolle kalt lassen. NRW verwendet die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau schon seit Jahren vollständig für ihren ursprünglichen Zweck und stockt sie in gleicher Höhe mit Landesmitteln auf. Wie berichtet hat sich daran auch durch den Regierungswechsel im Jahr 2017 nichts geändert.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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