Seit 16 Jahren sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer nicht mehr erhöht worden – obwohl insbesondere die Immobilienwerte in der Zwischenzeit stark gestiegen sind. Der Freistaat Bayern hält das für ungerecht und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht. Heute (12. Oktober 2026) wird in Karlsruhe darüber verhandelt. Auch Haus & Grund Deutschland sieht bei den Freibeträgen Handlungsbedarf.
Berlin. Anlässlich der heute (12. Oktober 2026) stattfindenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer fordert Haus & Grund Deutschland, die steuerfreie Weitergabe von Immobilien innerhalb der Familie neu zu ordnen. Nicht nur das selbstgenutzte Familienheim, sondern auch kleinere Mehrfamilienhäuser müssen ohne erbschaftsteuerlich erzwungenen Verkauf an die nächste Generation weitergegeben werden können. Dafür müssen die persönlichen Freibeträge deutlich erhöht und künftig automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden.
„Die Erbschaftsteuer darf nicht zur Neidsteuer auf das kleine Mietshaus werden. Wer ein solches Haus erbt, erbt keinen Geldkoffer, sondern Verantwortung für Wohnungen, Mieter und den Erhalt des Gebäudes“, sagt der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr Kai Warnecke. Die persönlichen Freibeträge liegen derzeit bei 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder. Ihre fehlende Anpassung an die Preisentwicklung ist auch Gegenstand des heutigen Verfahrens.
Haus & Grund Deutschland fordert deshalb höhere und dauerhaft dynamisierte Freibeträge. „Das kleine Mietshaus darf steuerlich nicht zum Luxusgut erklärt werden. Es muss genauso von Generation zu Generation weitergegeben werden können wie das selbstgenutzte Elternhaus“, so Warnecke. Eine regelmäßige Anpassung der Freibeträge würde verhindern, dass allein steigende nominale Immobilienwerte immer häufiger zu einer Erbschaftsteuerbelastung führen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.
