Mietspiegel

Der neue Wuppertaler Mietspiegel 2022

Sie möchten für Ihre Wohnung eine Mieterhöhung durchführen? 

Sie möchten gerne wissen, wie hoch die ortsübliche Miete in Wuppertal ist?

Dann hilft Ihnen der Wuppertaler Mietspiegel weiter. Er dient der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und ist der Orientierungsrahmen für die Begründung einer solchen Mieterhöhung. Der Mietspiegel gilt für frei finanzierten Wohnraum, nicht für preisgebundenen Wohnraum und wird durch die Stadt Wuppertal, gemeinsam mit den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter und weiteren Beteiligten im „Arbeitskreis Mietspiegel“ erstellt, wobei ein qualifizierter Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird.

Auf der Grundlage einer Datenumfrage, die wissenschaftlich ausgewertet wird, wird er von den Interessenvertretern von Mieter und Vermieter, sowie vom Rat der Stadt Wuppertal anerkannt. Ein solcher qualifizierter Mietspiegel hat zum Beispiel in gerichtlichen Verfahren die so genannte „Vermutungswirkung“, das heißt, dass das Gericht davon ausgeht, dass die im Mietspiegel genannten Zahlen die ortsübliche Vergleichsmiete wieder geben.

Zur Begründung der Mieterhöhung braucht die Wohnung nur nach den geforderten Kriterien in die Zahlentabelle des Mietspiegels nach Baualter, Größe, Ausstattung, sowie unter Berücksichtigung diverser Zu- und Abschläge eingestuft werden und die sich daraus ergebende Differenz zur tatsächlich gezahlten Nettomiete ist der Betrag, um den die Miete erhöht werden kann. Ergibt sich keine Erhöhungsdifferenz zwischen tatsächlich gezahlter Nettomiete und der im Mietspiegel niedergelegten Miete, ist eine Mieterhöhung nicht möglich.

Übrigens: Die Werte des Mietspiegels geben reine Nettomieten wieder; Betriebskosten sind im Mietspiegel nicht berücksichtigt. Die Betriebskostenvorauszahlungen werden pro Monat, zusätzlich zu der ermittelten Nettomiete des Mietspiegels gezahlt.

Und schließlich sollten Sie die Kappungsgrenze beachten. Sie besagt, dass in 3 Jahren die Miete nur um maximal 20% der tatsächlich gezahlten Miete erhöht werden darf, auch wenn der Mietspiegel eine höhere Mieterhöhung zulassen würde. Eine erneute Mieterhöhung darf erst nach Ablauf der 3 Jahre verlangt werden.

Mietspiegel 2022 (PDF, 2 MB)