Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat mit ihrem Inkrafttreten im Dezember 2020 viele Veränderungen für Wohnungseigentümer und Verwalter mit sich gebracht. Schon damals stand fest, dass die Reform im Jahr 2027 evaluiert werden soll, um festzustellen, wie sie sich in der Praxis bewährt. Das nimmt man jetzt in Angriff und startet eine Online-Befragung.
Berlin. Das Bundesjustizministerium hat eine Online-Befragung von Wohnungseigentümern zum reformierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gestartet. Durchgeführt wird die Umfrage vom Statistischen Bundesamt. Sie dient der Vorbereitung für die Evaluierung der Reform des Wohnungseigentumsrechts, die am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist (wir berichteten). Diese Evaluierung des Gesetzes im Jahr 2027 war von Beginn an geplant, um mit einigen Jahren Abstand zu sehen, ob sich die Reform in der Praxis bewährt oder ob es eventuell in einigen Punkten einen Bedarf für weitere Anpassungen gibt.
Die Befragung dreht sich unter anderem um die Durchführung von Eigentümerversammlungen und insbesondere die Nutzung der hybriden sowie der virtuellen Versammlung, die es nach dem alten Recht noch nicht gab. Auch nach den Erfahrungen mit Beschlüssen im Umlaufverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen wird gefragt. Begleitend dazu werden strukturelle Daten zur jeweiligen Eigentümergemeinschaft abgefragt. Wichtig: Der Online-Fragebogen soll für jede Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nur einmal ausgefüllt werden. Die Eigentümer sollen sich deshalb zuvor in der Gemeinschaft abstimmen.
Angesichts dessen sehr knapp bemessen ist der Befragungszeitraum: Die Online-Befragung findet nur bis zum 12. November statt. In dieser Zeit ist unter Umständen nicht nur die Abstimmung unter den Eigentümern zu bewerkstelligen: Auch WEG-Verwalter können den Fragebogen ausfüllen, der Verwalterverband VDIV hat seine Mitglieder dem Vernehmen nach bereits darauf hingewiesen. Wohnungseigentümer, die sicherstellen möchten, dass ihr Feedback in die Beantwortung einfließt, sollten sich daher zeitnah mit ihrem Verwalter in Verbindung setzen. Wer sich beteiligen möchte, gelangt hier zur Online-Befragung.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Ruhr verfasst.
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