Vorsicht an Silvester: Wie Hauseigentümer Schäden vorbeugen

Nach zwei Jahren Corona-Pause darf in diesem Jahr zu Silvester wieder geböllert werden – von örtlich begrenzten Verbotszonen einmal abgesehen. Für Immobilien ist das Feuerwerk eine Gefahr, vor allem in dicht bebauten Wohngebieten. Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt Tipps, wie Eigentümer für mehr Sicherheit sorgen können und informiert, wer zahlt, wenn es doch zu Schäden kommt.

Nach zwei Jahren Corona-Pause darf in diesem Jahr zu Silvester wieder geböllert werden – von örtlich begrenzten Verbotszonen einmal abgesehen. Für Immobilien ist das Feuerwerk eine Gefahr, vor allem in dicht bebauten Wohngebieten. Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt Tipps, wie Eigentümer für mehr Sicherheit sorgen können und informiert, wer zahlt, wenn es doch zu Schäden kommt.

Düsseldorf. Der Eigentümer-Verband Haus & Grund Rheinland Westfalen rät Haus- und Wohnungseigentümern zur Vorsicht an Silvester. „Nicht nur Fenster sollten in der Silvesternacht zu bleiben. Auch Dachluken, Balkon- und Terrassentüren sind nicht zu vergessen, damit keine Feuerwerkskörper eindringen und Schäden verursachen können“, erinnert Verbandspräsident Konrad Adenauer. Er empfiehlt außerdem vor dem Silvesterabend einen prüfenden Blick auf Terrasse und Balkon: „Alle brennbaren Gegenstände sollte man von Terrasse und Balkon entfernen. Denken Sie frühzeitig daran, denn oft sind ja schon ein paar Stunden vor Mitternacht einzelne Feuerwerkskörper in der Luft.“

Trotzdem ist es ratsam, sich auf den Fall vorzubereiten, dass doch etwas passiert: „Einen Feuerlöscher und eine Löschdecke sollte man sowieso immer zuhause haben und an Silvester auch griffbereit halten“, sagt Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Eventuelle Schäden durch Feuerwerkskörper an Dach oder Fassade bezahlt die Wohngebäudeversicherung. Für beschädigten Hausrat springt die Hausratversicherung ein. Lässt sich ein Verursacher ermitteln, muss allerdings dessen Haftpflichtversicherung zahlen: „Wer keine Haftpflichtversicherung hat, zahlt den entstandenen Schaden selbst“, warnt Amaya.

Der Volljurist rät grundsätzlich zu größter Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk: „Nach einem Feuer in der Wohnung drohen nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Das gilt vor allem dann, wenn Personen verletzt oder andere Gebäude beschädigt werden“, gibt Amaya zu bedenken. Wer sich das Feuerwerken an Silvester trotzdem nicht nehmen lassen möchte, den erwarten an Neujahr in jedem Fall die Aufräumarbeiten: „Reste von Böllern und Feuerwerkskörpern auf dem Bürgersteig müssen wegen der Verletzungsgefahr umgehend beseitigt werden“, mahnt Amaya.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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