Widerspruch gegen Straßenausbaubeiträge in Wuppertal: Musterschreiben zum Download

Widerspruch gegen Straßenausbaubeiträge in Wuppertal: Musterschreiben zum Download

Die Stadt Wuppertal hat es versäumt, ein gesetzlich vorgeschriebenes, aktuelles Straßen- und Wegekonzept aufzustellen. Daher können vor einigen Jahren beschlossene Straßensanierungen nicht durch eine Landesförderung übernommen werden. So will die Stadt jetzt die Anlieger zur Straßenausbaubeiträgen heranziehen. Dagegen läuft eine Musterklage.

Die Stadt Wuppertal hat es versäumt, ein gesetzlich vorgeschriebenes, aktuelles Straßen- und Wegekonzept aufzustellen. Daher können vor einigen Jahren beschlossene Straßensanierungen nicht durch eine Landesförderung übernommen werden. So will die Stadt jetzt die Anlieger zur Straßenausbaubeiträgen heranziehen. Dagegen läuft eine Musterklage.

Wuppertal. Der Bund der Steuerzahler NRW unterstützt einen Wuppertaler Bürger in einem Musterprozess gegen Straßenausbaubeiträge. Er soll sich mit 537,93 Euro an der Kanalsanierung in seiner Straße beteiligen. Die Sanierung war in jener Zeit beschlossen worden, als die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen den Kommunen in NRW noch nicht, wie heute, gesetzlich verboten war, das Land die Kosten jedoch über ein Förderprogramm zu übernahm. Voraussetzung für die Kostenübernahme war allerdings, dass die Stadt ein aktuelles ein Straßen- und Wegekonzept vorweisen kann.

„Ein solches Konzept ist eine gesetzlich vorgeschriebene Planung. Es legt fest, wann und wo Straßen saniert werden sollen und dient auch dazu, Bürger frühzeitig zu informieren“, erklärt der Bund der Steuerzahler NRW und stellt fest: „Die Stadt Wuppertal hat es versäumt, ein solches Straßen- und Wegekonzept ordnungsgemäß zu erstellen. Dadurch konnte sie keine Fördermittel erhalten.“ Damit stellt sich die Rechtsfrage, ob die Stadt jetzt von den Bürgern Straßenausbaubeiträge verlangen kann, obwohl sie zuvor ihrer gesetzlichen Pflicht zur Erstellung eines aktuellen Straßen- und Wegekonzepts nicht nachgekommen ist?

Von der Antwort auf diese Frage hängt nicht nur für den betroffenen Musterkläger einiges ab: Soweit bekannt ist, gibt es noch einige weitere Straßen in Wuppertal, deren Anlieger von Straßenausbaubeiträgen betroffen sein könnten, weil ihre Straßensanierungen im fraglichen Zeitraum beschlossen wurden. Haus & Grund Wuppertal rät: Wer einen Bescheid über Straßenausbaubeiträge erhält, sollte dagegen Widerspruch einlegen. Zugleich sollte man beantragen, das Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, bis der Musterfall vor Gericht entschieden wurde. Die Sache ist unter dem Aktenzeichen 5 K 4344/26 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig.

Für den Wiederspruch steht ein Musterschreiben zum Download bereit. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundes der Steuerzahler NRW.

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Musterschreiben Widerspruch Straßenausbaubeiträge (PDF, 399 KB)

Musterschreiben Widerspruch Straßenausbaubeiträge (DOCX, 16 KB)

 

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